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Unser Prolongationsservice bei Ablauf der Zinsfestschreibung Ihres Darlehens
- Prolongationsangebot liegt bereits vor
- Prolongationsangebot liegt noch nicht vor. Der Ablauf der Zinsfestschreibung liegt innerhalb der nächsten 12 Monate
- Bis zum Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung sind es mehr als 12 Monate und / oder Ihr Darlehensgeber ist noch nicht bereit, ein verbindliches Angebot abzugeben
Unser Prolongationsservice ist für Sie von Interesse, wenn die Zinsfestschreibung Ihres Darlehens in den nächsten 42 Monaten abläuft und eine Verlängerung der Laufzeit Ihres Darlehens erfolgen soll.
Üblicherweise unterbreitet Ihnen Ihr Darlehensgeber kurz vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein sog. Prolongationsangebot, indem Ihnen die Verlängerung / Fortführung des Darlehens zu neuen / aktuellen Zinskonditionen angeboten wird.
Sie haben dann die Möglichkeit, das Darlehen bei Ihrem bisherigen Institut zu verlängern oder einen Marktvergleich durchzuführen und ggf. Ihr Darlehen umzuschulden.
Wir übernehmen wir für Sie diese Prüfung.
In allen Fällen sind wir bemüht, Ihnen mit Zurverfügungstellung unseres Know Hows die Arbeit abzunehmen. Gleichzeitig berücksichtigen wir bei all diesen Angeboten selbstverständlich das gesamte Angebotspektrum des Marktes und bieten Ihnen unsere guten Konditionen sowie beste Finanzierungsbedingungen an (s.
"Philosophie").
Für unsere Kunden ist dieser Prolongationsservice bereits seit Jahren eine selbstverständliche Serviceleistung.
Inzwischen bieten wir diesen auch an, wenn Sie Ihre Finanzierung ursprünglich nicht über uns abgewickelt haben. Unsere Tätigkeit ist wie im übrigen auch hier kostenlos.
- Prolongationsangebot liegt bereits vor
(wird in der Regel von den Instituten unaufgefordert erst wenige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung zur Verfügung gestellt)
Wir prüfen, ob dieses Angebot für Sie günstig ist, d.h., ob es marktgerecht ist und ob wir Ihnen auf Grund unserer Rahmenverträge einen Alternativvorschlag unterbreiten können. Wir verhandeln ggf. das Angebot mit Ihrer (Haus-) Bank nach und/oder unterbreiten Ihnen einen Vorschlag zur Umschuldung, wenn sich dieses für Sie lohnen sollte. Anschließend übernehmen wir im Rahmen unserer Serviceleistungen die notwendige Abwicklung für Sie.
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- Ein Prolongationsangebot liegt Ihnen noch nicht vor und der Ablauf der Zinsfestschreibung liegt innerhalb der nächsten 12 Monate
In diesem Fall fordern wir in Ihrem Namen ein Angebot bei Ihrem Darlehensgeber an. Bei den meisten Instituten ist dieses bis 6 Monate vor dem Ablauftermin der Zinsfestschreibung möglich, bei manchen allerdings auch schon 9 oder gar 12 Monate vorher. Dieses bedeutet, dass dann ohne zusätzliche Gebühren der aktuelle Zinssatz heute bereits festgeschrieben werden könnte..
Im Übrigen würden wir so verfahren wie bei einem vorliegenden Prolongationsangebot (s. Ziff 1.)
Sollte Ihr Darlehensgeber uns noch kein verbindliches Angebot unterbreiten, weil dieses dort üblicherweise erst kurz vor Ablauf der Zinsfestschreibung abgegeben wird, werden wir die Möglichkeit prüfen, bei einem anderen Institut eine solche frühzeitige Zinssicherung für Sie zu vereinbaren.
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- Bis zum Ablauf Ihrer Zinsfestschreibung sind es mehr als 12 Monate und / oder Ihr Darlehensgeber ist noch nicht bereit ein verbindliches Angebot abzugeben
Es besteht die Möglichkeit, bis 42 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung den aktuell günstigen Zinssatz im Rahmen eines sog.
Forward-Darlehens zu sichern.
Wir berechnen für Sie, ob sich ein solches Forward-Darlehen bereits lohnt und verhandeln dieses ggf. mit Ihrer Bank bzw. mit anderen Anbietern.
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